LEISTUNGEN
So individuell jeder Mensch ist, so individuell ist auch die jeweils geeignete Ernährungsweise zu gestalten. Ernährungstherapie bei Essstörungen.
Preise: Erstgespräch 60 Minuten: 89 €
Präventive Ernährungsberatung (§ 20 SGB V)
Einige Krankenkassen bezuschussen auch eine präventive Ernährungsberatung, also eine Beratung ohne ärztliche Indikation/Verordnung. Therapeutische Ernährungsberatung (§ 43 SGBV) Wenn Sie an einer oder mehreren ernährungsabhängigen Erkrankungen leiden (beispielsweise Übergewicht, Diabetes mellitus, Nahrungsmittelunverträglichkeiten, Essstörungen usw.), so kann Ihr Arzt Ihnen eine Ernährungsberatung verordnen. Hierzu muss er eine sog. Ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung ausfüllen, die Sie hier zur Vorlage bei Ihrem Arzt herunterladen können: Die verordnete Ernährungsberatung wird von den Krankenkassen bezuschusst. In welchem Umfang sich die Kasse an den Beratungskosten beteiligt, ist unterschiedlich. Bitte fragen Sie diesbezüglich bei der zuständigen Krankenkasse nach.
Gewöhnlich beteiligen sich die Kassen mit 35,00 - 50,00 € am Erstgespräch und mit 23,00 - 50,00 € an 4-5 Folgegesprächen (je nach Kasse).